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   BGH, 25.07.1962 - 2 StR 218/62   

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BGH, 25.07.1962 - 2 StR 218/62 (https://dejure.org/1962,6656)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1962 - 2 StR 218/62 (https://dejure.org/1962,6656)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1962 - 2 StR 218/62 (https://dejure.org/1962,6656)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Beleidigung - Belehrung über ein Auskunftsverweigerungsrecht - Beleidigung in jugendgefährdenden Schriften

 
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  • BGH, 19.04.1951 - 4 StR 90/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.07.1962 - 2 StR 218/62
    Es ist daher ohne Bedeutung, daß es erst später zwischen dem Mädchen und Kurt H. zu einem Geschlechtsverkehr kam (BGHSt 1, 115; s. auch RGSt 15, 361).
  • RG, 25.03.1887 - 580/87

    Inwiefern setzt der Begriff des "Vorschubleistens" im Sinne des §. 180 St.G.B.'s

    Auszug aus BGH, 25.07.1962 - 2 StR 218/62
    Es ist daher ohne Bedeutung, daß es erst später zwischen dem Mädchen und Kurt H. zu einem Geschlechtsverkehr kam (BGHSt 1, 115; s. auch RGSt 15, 361).
  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 25.07.1962 - 2 StR 218/62
    Keinen Erfolg hat auch die Beanstandung, die, beiden Zeuginnen seien nicht über ihr Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO belehrt worden; denn hierauf kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Angeklagte seine Revision nicht stützen (BGHSt 11, 213).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.07.1962 - 2 StR 218/62
    Die Aufklärungsrügen sind unbeachtlich, da sie sich allein darauf stützen, die Strafkammer hätte die Angeklagten und die Zeugen weiter befragen müssen (BGHSt 4, 125, 126).
  • BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52
    Auszug aus BGH, 25.07.1962 - 2 StR 218/62
    Das Gesetz hat deshalb auch das Recht zur Stellung des Strafantrags hier dem gesetzlichen Vertreter gegeben und damit zum Aufdruck gebracht, daß er über die Ehre des noch nicht 18 Jahre alten Mädchens zu wachen hat, weil diesem in der Regel das volle Verständnis für das Wesen der Geschlechtsehre mangelt (RGSt 75, 179, 181, 182; BGHSt 5, 362; BGH 4 StR 441/51 Urt. v. 2. November 1951 und 5 StR 80/54 Urt. v. 6. April 1954).
  • RG, 10.04.1941 - 2 D 69/41

    Bei Mädchen, die zwar vierzehn, aber noch nicht fünfzehn Jahre alt sind, ist,

    Auszug aus BGH, 25.07.1962 - 2 StR 218/62
    Das Gesetz hat deshalb auch das Recht zur Stellung des Strafantrags hier dem gesetzlichen Vertreter gegeben und damit zum Aufdruck gebracht, daß er über die Ehre des noch nicht 18 Jahre alten Mädchens zu wachen hat, weil diesem in der Regel das volle Verständnis für das Wesen der Geschlechtsehre mangelt (RGSt 75, 179, 181, 182; BGHSt 5, 362; BGH 4 StR 441/51 Urt. v. 2. November 1951 und 5 StR 80/54 Urt. v. 6. April 1954).
  • BGH, 26.04.1951 - 4 StR 99/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.07.1962 - 2 StR 218/62
    Sie hat jedoch den Strafantrag nicht eingeschränkt und damit zum Ausdruck gebracht, daß sie die Tat bestraft wissen wolle, gleichviel, wie sie nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung tatsächlich und rechtlich zu beurteilen wäre; dies genügt (RG JW 1936, 2555; BGH NJW 1951, 531).
  • RG, 07.10.1937 - 5 D 364/37

    Ist für die Schuldfrage die irrtümliche Annahme des Täters wesentlich, es

    Auszug aus BGH, 25.07.1962 - 2 StR 218/62
    Allerdings ist nicht entscheidend, wie die Strafkammer meint, ob das Flächen trotz eines etwaigen vorhergehenden geschlechtlichen Verkehrs noch als unbescholten anzusehen ist; denn sein Verzicht auf die Geschlechtsehre setzt voraus, daß es nicht nur die Bedeutung der Tat als unzüchtig, sondern auch den Begriff der Geschlechtsehre erfaßt und erkennt, daß es diese durch die Duldung der unzüchtigen Handlung oder die Einwilligung in eine solche preisgibt (RGSt 71, 349).
  • BGH, 20.07.1951 - 4 StR 441/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.07.1962 - 2 StR 218/62
    Das Gesetz hat deshalb auch das Recht zur Stellung des Strafantrags hier dem gesetzlichen Vertreter gegeben und damit zum Aufdruck gebracht, daß er über die Ehre des noch nicht 18 Jahre alten Mädchens zu wachen hat, weil diesem in der Regel das volle Verständnis für das Wesen der Geschlechtsehre mangelt (RGSt 75, 179, 181, 182; BGHSt 5, 362; BGH 4 StR 441/51 Urt. v. 2. November 1951 und 5 StR 80/54 Urt. v. 6. April 1954).
  • BGH, 14.01.1959 - 2 StR 265/58
    Auszug aus BGH, 25.07.1962 - 2 StR 218/62
    Die Vorschrift der § 185 StGB bietet Schutz gegen einen Angriff auf die Ehre, während das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften die Jugend vor dem verderblichen Einfluß von Schriften und Abbildungen, die sie sittlich gefährden können, bewahren will, soweit es irgend möglich ist (BGHSt 12, 360, 361).
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 80/54

    Rechtsmittel

  • RG, 25.11.1926 - II 810/26

    1. Kann ein Strafantrag durch einen vom Berechtigten hierzu ermächtigten Dritten

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